Aufgaben

Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Obere Vermessungs-, Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde für die Landkreise, zusätzlich untere Flurbereinigungsbehörde in den Stadtkreisen
  • Gesetzliche Aufgaben nach dem Flurbereinigungsgesetz (u. a. Anordnungen, Feststellung bzw. Genehmigung von Wege- und Gewässerplänen) sowie Entscheidung über Widersprüche gegen Verwaltungsakte im Vorverfahren
  • Landesvermessung: Grundlagenvermessung (Lage, Höhe, Schwere) und Topographische Landesaufnahme, Fernerkundung
  • Erzeugung von landesweiten Geobasisdaten und zentrales Geodatenmanagement
  • Herstellung und Herausgabe der amtlichen topographischen Karten sowie von Wander-, Rad- und Freizeitkarten
  • Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz für die Ausbildung in den Berufen Vermessungstechniker/in und Geomatiker/in. Das LGL bildet selbst Geomatiker/innen aus.
  • Geodatenzentrum für die Fachbereiche im Ressort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR).
  • Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit durch Unterstützung der zuständigen Behörden sowie Durchführung besonderer Kontrollen und Überprüfungen großer, überregional tätiger Betriebe und komplexer Systeme
  • Zentrale Geschäftsstelle für Grundstückswertermittlung als landesweite Einrichtung gemäß § 198 Abs. 1 Baugesetzbuch
  • Führung eines Verzeichnisses der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg, Erstellung von überregionalen Auswertungen und Analysen des Grundstücksmarktgeschehens im Land sowie Mitwirkung an einer bundesweiten Markttransparenz.
     
  • Fachaufsicht über

- die unteren Flurneuordnungs- und Vermessungsbehörden
- die Städte mit eigenem Liegenschaftskataster
- den Bodenfonds
- den Verband der Teilnehmergemeinschaften Baden-Württemberg

  • Aufsicht über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI)

Das LGL übt die Fachaufsicht über die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure aus. Dabei geht es unter anderem um die Einhaltung der fachspezifischen Vorschriften, insbesondere bei der Erledigung hoheitlicher Vermessungsaufgaben, sogenannter "Liegenschaftsvermessungen".
Liegenschaftsvermessungen werden von unteren Vermessungsbehörden sowie durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) durchgeführt. Aufgrund einer Änderung des Vermessungsgesetzes sind seit 1. Juli 2011 für bestimmte Liegenschaftsvermessungen für Privatkunden ausschließlich die ÖbVI zuständig. Zur Frage, ob die untere Behörde oder ein ÖbVI eine bestimmte Liegenschaftsvermessungen ausführt, erteilen die unteren Vermessungsbehörden und die ÖbVI nähere Auskünfte.
 

Nachfolgend finden Sie weiterführende Informationen über unsere Aufgabenfelder:

Eine Zusammenfassung unserer Tätigkeiten findet sich auch in einem Film der ADV (Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland).  Dieser Film behandelt die Themen Landesvermessung, Liegenschaftskataster, Grundstücksbewertung, ländliche Neuordnung und Baulandumlegung.

Aktuelle Flurneuordnungsverfahren


Aktuelle Verfahren