Mittlerer vermessungstechnischer Verwaltungsdienst

Neue Verordnung seit 1. Januar 2015 in Kraft

Die Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst (APrOVerm mD), die zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist, regelt die folgenden Bereiche neu:

  • Die Einrichtung der Laufbahn des mittleren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes in Baden-Württemberg.
  • Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst zum mittleren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst.
  • Die Durchführung der Staatsprüfung für den mittleren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst.

Ausbildungsdauer / Bewerbung / Bezüge

Der Vorbereitungsdienst beginnt i.d. Regel jeweils am 1. September und dauert 8 Monate (einschließlich der Absolvierung der Staatsprüfung).

Wer in den Vorbereitungsdienst eingestellt wird, wird unter Berufung auf das Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Vermessungsobersekretäranwärterin (Anwärterin) oder zum Vermessungsobersekretäranwärter (Anwärter) ernannt.


Einstellungs- und gleichzeitig Ausbildungsbehörden sind:

  • ein Land- oder Stadtkreis,
  • eine Gemeinde, wenn sie nach §10 Vermessungsgesetz als untere Vermessungsbehörde gilt oder
  • das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (in Verbindung mit einer Abordnung zu einem Landkreis zur Ausbildung).

Die Bewerbungsfristen richten sich nach den entsprechenden Ausschreibungen der Einstellungsbehörden.

Anmeldeformular mittlerer Dienst 2022


Während des Vorbereitungsdienstes erhalten die Anwärterinnen / die Anwärter Anwärterbezüge. Verheiratete erhalten einen Zuschlag. Die Höhe der Bezüge richtet sich nach den jeweiligen Besoldungsgesetzen.

Ablauf_Vorbereitungsdienst_mD
Ablauf Vorbereitungsdienst im mD