Frühe Bürgerbeteiligung
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Als erstes gilt es, herauszufinden ob die betroffenen Bürgerinnen und Bürger ein Flurneuordnungsverfahren befürworten und unterstützen würden. Dazu werden sie über die Möglichkeiten eines Flurneuordnungsverfahrens informiert. Im Einzelfall werden in weiteren Veranstaltungen (z. B. Arbeitskreisen / Workshops) spezielle Themen vertieft besprochen. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten so die Möglichkeit, sich umfassend über das Thema zu informieren und können ihre Wünsche und ggf. Bedenken äußern und mit anderen diskutieren. |
Ist die erste Informationsphase abgeschlossen, wird im zweiten Schritt das Interesse der Betroffenen an einem Verfahren ermittelt. Liegt eine tragfähige Mitwirkungsbereitschaft vor, wird die Flurneuordnung weiter vorbereitet.
Eine ökologische Voruntersuchung wird durchgeführt.
Allgemeine Leitsätze für Natur- und Landschaftsschutz
Auch mit den besonders betroffenen Trägern öffentlicher Belange (das sind Vertreter anderer Behörden und Verbände) werden bereits im Vorfeld die wesentlichen Knackpunkte des geplanten Flurneuordnungsverfahrens besprochen.
Dabei sollte ein Konsens zu den wesentlichen Verfahrenszielen erreicht werden, damit das Verfahren zur Anordnung kommen kann.
Aus den vielen zusammengetragenen Ideen und Wünschen, wird eine erste Entwurfsplanung mit Kostenabschätzung erstellt.
Aufklärung der Beteiligten
Vor der Anordnung werden die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in einer Aufklärungsversammlung insbesondere über die Ziele des Verfahrens, die Abgrenzung des Verfahrensgebiets und die voraussichtlichen Kosten informiert.
Sie haben dabei erneut die Möglichkeit sich zu der geplanten Flurneuordnung zu äußern.
Anordnung
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Durch den sog. Flurbereinigungsbeschluss ordnet die Flurbereinigungsbehörde ein Verfahren an. Die Betroffenen haben die Möglichkeit dagegen einen Widerspruch (Rechtsmittel) einzulegen. |
Vorstandswahl
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Ist der Flurbereinigungsbeschluss unanfechtbar, wählt die Teilnehmergemeinschaft einen Vorstand, der ihre Interessen im Verfahren vertritt. |