Datum:
28. März 2024
Zu digitalisierende Unterlagen, die bislang unter die Objektart L_VNFR nach Anlage 1a S. 11 der VwV LK gefallen sind (Veränderungsnachweise und Fortführungsrisse ab 1996), sind gemäß den Nutzerinformationen und Vorgaben zu ILKA (Schreiben des LGL vom 28.03.2024, Az. LGL41-2820-17/10/2) identisch zu den Fortführungsnachweisen und Fortführungsrissen ab 2012 zu erfassen und unter der Objektart L_FNFR in ILKA abzulegen. Die Objektart L_VNFR wird in der Praxis nicht umgesetzt. Für L3 und L4 ist die einheitliche Kurzbezeichnung "FNFR" zu verwenden und die Erfassung in einheitlichen Metadatentabellen (eine Datei je Gemarkung; siehe Vorlage L_004_FNFR.xlsx) vorzunehmen.