Zum Inhalt springen

Liegenschaftskataster

 



Was ist das Liegenschaftskataster?

Das Liegenschaftskataster ist das einzige flächendeckende Verzeichnis aller Flurstücke in Baden-Württemberg.

 


Was ist der Inhalt des Liegenschaftskatasters?

Im Liegenschaftskataster sind alle rund 10 Millionen Flurstücke Baden-Württembergs mit ihrer Form, Größe, örtlichen Lage und Nutzung verzeichnet und beschrieben. Auch die über 4 Millionen Gebäude sind dargestellt.
Das Liegenschaftskataster besteht aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem ALKIS und den Liegenschaftskatasterakten.

Liegenschaftskarte_ALKIS
Liegenschaftskarte aus ALKIS


ALKIS weist die Liegenschaften und sonstige Basisinformationen des Liegenschaftskatasters mit objektstrukturierten Geometrie- und Sachdaten nach.


Liegenschaftskatasterakten sind alle analogen oder digitalen Unterlagen des Liegenschaftskatasters, die

  1. rechtserhebliche Entscheidungen, Tatsachenfeststellungen und Maßnahmen für das Liegenschaftskataster
    dokumentieren,
  2. Grundlage für die Fortführung von ALKIS sind und
  3. die Flurstücksentwicklung nachweisen.


Weitere Informationen und eine Bestellmöglichkeit der Geodaten finden Sie durch Auswahl folgender Navigationspunkte:

"Unsere Themen" - "Produkte" - "Geodaten" - "Daten des Liegenschaftskataster"

Nach wie vor ist die Archivierung analoger Unterlagen in Papierform von Bedeutung. Die Liegenschaftskatasterakten enthalten den lückenlosen Nachweis aller Vermessungen und Veränderungen an einem Flurstück seit seiner Bildung. Zu den Liegenschaftskatasterakten zählen Flurkarten, Messurkunden, Risse sowie Veränderungs- und Fortführungsnachweise von 1818 bis heute.

schraenke
Stahlschränke im Landratsamt Ludwigsburg, Gleitregalanlage im Landratsamt Enzkreis
 
05_01_asperg_600
Messurkunde aus dem Jahr 1951

 


Wozu dient das Liegenschaftskataster?

Grund und Boden sind in unserer Gesellschaft von zentraler Bedeutung. Für viele  Investitionen, die mit Grund und Boden zusammenhängen, ist das Liegenschaftskataster mit seinen Daten eine wichtige Entscheidungsgrundlage. Ein geordneter Grundstücksverkehr wäre ohne das Liegenschaftskataster nicht denkbar. Durch die zeichnerische Darstellung der Liegenschaften sind Rechte und Belastungen daran eindeutig zuordenbar. Das Liegenschaftskataster ist deshalb das "amtliche Verzeichnis der Grundstücke nach der Grundbuchordnung".
Mit den Unterlagen des Liegenschaftskatasters können Fachleute jederzeit überprüfen, ob ein vorhandenes Grenzzeichen den rechtlich gültigen Verlauf der Grenze markiert. Fehlende Grenzzeichen können wiederhergestellt werden. Grenzstreitigkeiten und Prozesse um den richtigen Grenzverlauf sind in Baden-Württemberg daher trotz enger Parzellierung und hoher Bodenwerte selten. Auch für die Nachvollziehbarkeit der Flurstücksentwicklung sind die Unterlagen des Liegenschaftskatasters von entscheidender Bedeutung.

05_01_grenzstein_43005_01_grenzbolzen_430
Grenzzeichen
 

Das Liegenschaftskataster wird heute in Form eines Geobasisinformationssystems geführt. Seine digitalen Informationen sind Grundlage für viele Fachinformationssysteme anderer Behörden, wie z. B. Leitungskataster, Biotopkataster oder Baulandkataster.

 
05_01_hokis_auszug3_600
Lage von Biotopen, Überschwemmungs- und Wasserschutzgebieten auf Basis der ALK (c) Landratsamt Hohenlohekreis

 


Wer ist für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig?

Das Liegenschaftskataster wird von den unteren Vermessungsbehörden geführt. Untere Vermessungsbehörden sind die

35 Landkreise und die 9 Stadtkreise Baden-Württembergs sowie weitere 12 Städte, denen die Aufgabe übertragen wurde, das Liegenschaftskataster in eigener Verantwortung zu führen.

uvb
Untere Vermessungsbehörden


Wie wird das Liegenschaftskataster auf dem Laufenden gehalten?

Damit das Liegenschaftskataster immer die aktuellen Angaben zu einem Flurstück enthält, müssen sämtliche Änderungen an einem Flurstück erfasst und anschließend in das Liegenschaftskataster übernommen werden. Der Fachbegriff für die Laufendhaltung des Liegenschaftskatasters heißt "Fortführung".
Die Erfassung der Änderungen erfolgt hauptsächlich durch  Liegenschaftsvermessungen. Liegenschaftsvermessungen werden von Messtrupps der unteren Vermessungsbehörden sowie durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) durchgeführt. Zur Frage, ob die Behörde oder ein ÖbVI eine bestimmte Liegenschaftsvermessungen ausführt, erteilen die unteren Vermessungsbehörden und die ÖbVI nähere Auskünfte.

05_01_vermesser_430
Liegenschaftsvermessung
 
vermessungsstellen_Kopie
Vermessungsstellen
 

Die Ergebnisse der Liegenschaftsvermessungen werden von der jeweils zuständigen unteren Vermessungsbehörde weiterverarbeitet. Bezogen auf jedes einzelne Flurstück werden die überholten Inhalte gelöscht und durch die aktuellen Inhalte ersetzt.

 


Was ist die Aufgabe des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im Aufgabengebiet Liegenschaftskataster?

Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung ist die Obere Vermessungsbehörde. Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung übt die Fachaufsicht über die unteren Vermessungsbehörden und über die ÖbVI aus. Dabei geht es in erster Linie um die Einhaltung der fachspezifischen Vorschriften bei der Führung des Liegenschaftskatasters und bei der Erledigung hoheitlicher Vermessungsaufgaben, um einen hohen und landesweit einheitlichen Qualitätsstandard für das Liegenschaftskataster sicherzustellen. Außerdem berät das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung die unteren Vermessungsbehörden und die ÖbVI in allen fachlichen Angelegenheiten. Wenn Differenzen zwischen Eigentümern und der Stelle, die eine Vermessung durchgeführt hat, nicht gelöst werden können, wird das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung eingeschaltet. Dieses prüft den Sachverhalt und die Rechtslage und trifft dann als Widerspruchsbehörde eine formelle Entscheidung.

 


Das Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg

Wichtigste Rechtsgrundlage für die Führung des Liegenschaftskatasters, für die Durchführung von Liegenschaftsvermessungen und für die Abmarkung der Flurstücksgrenzen ist das Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg (VermG). Die derzeit gültige Fassung ist die Fassung vom 10. Dezember 2010.