Wann bekomme ich eine Entschädigung?
Für den Bau von gemeinschaftlichen Anlagen werden grundsätzlich keine Entschädigungen gewährt.
Wird für den Bau von öffentlichen Anlagen in Ihr Grundstück eingegriffen (z. B. Besitzentzug für Straßenbau) oder entstehen dabei Schäden an Ihrem Grundstück, wird entweder Ersatzland zur Verfügung gestellt oder eine Entschädigung gezahlt. Die Höhe der Entschädigung wird mit der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde abgestimmt und der unteren Flurneuordnungsbehörde festgesetzt und ausbezahlt. Die Festsetzungen werden in der Regel öffentlich bekannt gemacht. Dabei werden Karten und Entschädigungslisten zur Einsichtnahme ausgelegt.