Wie werden meine neuen Grundstücke zugeteilt?
Die Zuteilung der neuen Grundstücke wird von der unteren Flurneuordnungsbehörde vorgenommen. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft wirkt nicht mit. Vor der Zuteilung wird ein Wunschtermin abgehalten. Jeder Teilnehmer kann Wünsche über die Lage seiner künftigen Flurstücke vorbringen. Sofern die Realisierung möglich ist und der Grundsatz der wertgleichen Zuteilung gewahrt bleibt, werden die Wünsche von der unteren Flurneuordnungsbehörde berücksichtigt. Den Zeitpunkt von Wunschtermin und Zuteilung entnehmen Sie bitte dem Verfahrensstand des jeweiligen Projektes. Weitere Fragen zu Ihrer Zuteilung beantwortet der Leitende Ingenieur des Verfahrens.
Können Landabfindungen zwischen verschiedenen Flurneuordnungen ausgetauscht werden?
Grundsätzlich ja. Sprechen Sie dies im Einzelfall bitte mit dem Leitenden Ingenieur eines der Verfahren ab.