Wer ist in einer Flurneuordnung verantwortlich?
Ein Flurneuordnungsverfahren wird von der unteren Flurneuordnungsbehörde geleitet. Alle Grundstückseigentümer (Teilnehmergemeinschaft), die Träger öffentlicher Belange und die landwirtschaftliche Berufsvertretung wirken mit.
Aufgabe der Teilnehmergemeinschaft ist insbesondere, die gemeinschaftlichen Anlagen herzustellen und die Beiträge der Teilnehmer festzusetzen und zu erheben.