Wie kann ich mich in meiner Flurneuordnung vertreten lassen?
Grundsätzlich können Sie sich im Flurbereinigungsverfahren von einem Rechtsbeistand oder einer dritten Person vertreten lassen. Das erforderliche Formular erhalten Sie bei Ihrer zuständigen unteren Flurneuordnungsbehörde, diese erteilt auch Auskünfte hierzu. Ihre darin einzutragenden Angaben werden von Ihrer Heimatgemeinde oder der zuständigen Flurneuordnungsbehörde kostenlos beglaubigt. Der Umfang der Vertretung kann individuell bestimmt werden. Falls Sie einen Rechtsbeistand einschalten wollen, empfehlen wir, sich an einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht zu wenden, der sich in Flurneuordnungsfragen bzw. mit dem Flurbereinigungsgesetz auskennt.
Wie kann ich einen Bevollmächtigten einer Erbengemeinschaft benennen?
Grundsätzlich können Sie sich im Flurbereinigungsverfahren von einem Rechtsbeistand oder einer dritten Person vertreten lassen. Das erforderliche Formular erhalten Sie bei Ihrer zuständigen unteren Flurneuordnungsbehörde, diese erteilt auch Auskünfte hierzu. Ihre Eintragungen werden von Ihrer Heimatgemeinde oder der zuständigen Flurneuordnungsbehörde kostenlos beglaubigt. Der Umfang der Vertretung kann individuell bestimmt werden.
Zusätzlich kann das Formular für eine Vollmacht auch hier heruntergeladen werden: