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Beiträge der Teilnehmerinnen und Teilnehmer


Die zur Finanzierung der Ausführungskosten erforderlichen Eigenmittel der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Kostenbeiträge) werden in der Regel in mehreren Teilraten (Kostenraten, Kostenumlagen) erhoben. Der Maßstab, nachdem sich der Beitrag einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers errechnet, wird im Flurbereinigungsplan festgesetzt.
 

In besonderen Fällen können von Teilnehmerinnen oder Teilnehmern auch Sachbeiträge, unter anderem auch in Form von Arbeitsleistungen, erbracht werden (siehe Hand- und Spanndienste).
 

Zur Vermeidung offensichtlicher und unbilliger Härten können einzelne Teilnehmerinnen oder Teilnehmer ausnahmsweise ganz oder teilweise von der Aufbringung der Kostenbeiträge zu Lasten der übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer befreit werden (Kostenbefreiung).
 

siehe auch Eigenleistung

 

 

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