In der amtlichen Bodenschätzung (Bodenschätzungsgesetz vom 20.12.2007) werden nach einem einheitlichen Wertrahmen alle Böden im Bundesgebiet bewertet. Sie ist bei der Wertermittlung in der Flurneuordnung zugrunde zu legen.
In der amtlichen Bodenschätzung (Bodenschätzungsgesetz vom 20.12.2007) werden nach einem einheitlichen Wertrahmen alle Böden im Bundesgebiet bewertet. Sie ist bei der Wertermittlung in der Flurneuordnung zugrunde zu legen.