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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)


Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum will die Landesregierung vorrangig in Gemeinden und Dörfern des Ländlichen Raums die Lebens- und Arbeitsbedingungen durch strukturverbessernde Maßnahmen fortentwickeln. Die Förderung von Investitionen konzentriert sich auf die Förderschwerpunkte - Arbeiten - Grundversorgung - Gemeinschaftseinrichtungen - Wohnen. Besonderes Gewicht hat die Stärkung des Ortskerns, die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Entflechtung unverträglicher Gemengelage und die Vernetzung bestehender Gebäude.


ELR-Richtlinien, Ausschreibung, Formulare und weitere Informationen erhalten Sie über:

 

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