Zum Inhalt springen

Gemeinschaftliche Anlagen


Gemeinschaftliche Anlagen der Teilnehmergemeinschaft sind die in einem Flurbereinigungsverfahren hergestellten Anlagen, die den gemeinschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer dienen. Hierunter fallen in erster Linie ländliche Erschließungs- und Verbindungswege, Brücken, Fußwege, Radwege, Gräben, Rückhaltebecken, Retentionsräume, Erosionsschutzanlagen, Einzel-, Reihen- und Gehölzpflanzungen sowie andere gemeinschaftlich nutzbare Einrichtungen und Ausgleichsmaßnahmen.
 

Die gemeinschaftlichen Anlagen der Teilnehmergemeinschaft werden am Ende des Verfahrens in der Regel ins Eigentum und in die Unterhaltspflicht der Gemeinde übertragen.
 

 

Übersicht         zurück         vor