Wird eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer durch Maßnahmen der Flurneuordnung über das übliche Maß belastet, kann in begründeten Einzelfällen ein Geldausgleich gewährt werden.
siehe auch Entschädigungen
Wird eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer durch Maßnahmen der Flurneuordnung über das übliche Maß belastet, kann in begründeten Einzelfällen ein Geldausgleich gewährt werden.
siehe auch Entschädigungen