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Flurbereinigungsbehörden


Die Landratsämter sind untere Flurbereinigungsbehörden. Für die Stadtkreise ist das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) untere Flurbereinigungsbehörde. Sie sind Aufsichtsbehörden über die Teilnehmergemeinschaften.

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