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Eingriffsregelung


Die Eingriffsregelung (auch Eingriffs-/Ausgleichsregelung) ist im deutschen Recht das bedeutendste Instrument zur Durchsetzung von Belangen des Naturschutzes, das auch außerhalb naturschutzrechtlich gesicherter Gebiete greift. Grundidee ist ein generelles Verschlechterungsverbot für Natur und Landschaft. Mit der Eingriffsregelung sollen negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft (Beeinträchtigungen) vermieden und minimiert werden. Des Weiteren sollen nicht vermeidbare Eingriffe durch Maßnahmen des Naturschutzes ausgeglichen werden (Ausgleichsmaßnahmen). 
 

 

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