Ausstieg der Flurneuordnung aus dem MEPL III
Mit der von Herrn Minister Hauk MdL im März 2017 getroffenen Entscheidung, keine EU-Kofinanzierungsmittel für die Durchführung von Flurneuordnungen mehr einzusetzen, folgte bei der EU-Kommission die Antragstellung zur Herauslösung der Flurneuordnung aus dem Maßnahmen- und Entwicklungsplan (MEPL III).
Die Entscheidung der EU-Kommission fiel am 04. 07. 2018. Mit dieser Entscheidung wurde der Ausstieg der Flurneuordnung aus dem MEPL III und somit aus der EU-Kofinanzierung endgültig festgelegt.
Da einige Projekte in Flurneuordnungsverfahren erst nach dem Ende der Förderperiode des MEPL II von 2007 bis 2014 durch Schlusszahlungen abgeschlossen wurden, muss eine gewisse Anzahl an Projekten bis 2022 Ex-Post-Kontrollen unterzogen werden. Aus diesem Grund verbleiben die entsprechenden Vorschriften weiterhin im Intranet und Internet.
Geänderte Publizitätsvorschriften aus dem Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK)
Im Maßnahmen- und Entwicklungsplan wird u. a. festgelegt, dass für geförderte Verfahren Erläuterungstafeln aufzustellen sind. Diese Verpflichtung gilt gemäß Teil A Nummer 10 des GAK-Rahmenplans auch für Verfahren, welche ausschließlich mit Mitteln aus der GAK gefördert werden.
Das LGL hat festgelegt, dass in allen Flurbereinigungsverfahren entsprechende Erläuterungstafeln nach den unten aufgeführten Vorgaben aufgestellt werden müssen. Weiter wurde festgelegt, dass in allen Flurbereinigungsverfahren (spätestens) ab Baubeginn bis zum Ablauf der Zweckbindungsfrist (12 Jahre) an einer gut sichtbaren Stelle im Flurbereinigungsgebiet mindestens eine Erläuterungstafel aufzustellen ist.
Außerdem wurde festgelegt, dass alle bisher aufgestellten Erläuterungstafeln ohne Ausnahme inhaltsgleich zu ersetzen sind. Sollte z.B. eine TG keine EU-Mittel bekommen, aber bereits ein MEPL III-Schild aufgestellt hat, ist ein identisches MEPL III-Schild aufzustellen. Gleiches gilt für GAK–, MEPL I– und MEPL II– Schilder.
Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) / Flurneuordnung - Vorgaben zur Erläuterungstafel: